Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Ernährungscoaching bei Olaf Henning.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen des Online-Ernährungscoachings von Olaf
Henning, c/o IP-Management #6454, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg, gegenüber
Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Vertragsgegenstand ist die individuelle, beratende und edukative Betreuung im Bereich Ernährung,
durchgeführt im Rahmen eines Dienstvertrags gemäß § 611 BGB.

§ 2 Kontaktaufnahme und Vertragsschluss
2.1 Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Kontaktformular (E-Mail wird generiert) oder über den
Kontaktbutton (E-Mail, Telefon, WhatsApp).
2.2 Nach individueller Absprache wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Bei Laufzeitmodellen (z.
B. 1, 2 oder 3) erfolgt die Vertragsbindung durch beidseitige Unterzeichnung.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch Olaf Henning zustande.

§ 3 Leistungsumfang
3.1 Online Ernährungscoaching umfasst individuelle Beratungsgespräche, die der Reflexion,
Wissensvermittlung und Zielarbeit dienen. Die Inhalte sind nicht körperlich aktiv, sondern beratend und
edukativ. Die Coachings dauern mindestens 30 Minuten und beginnen mit einer Anamnese.
3.2 Online-Coachings finden über geeignete Videoplattformen statt. Die technischen Voraussetzungen
liegen im Verantwortungsbereich der Klient*innen. Olaf Henning nutzt bevorzugt die Plattform
Microsoft Teams. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor dem Termin bereitgestellt.
3.3 Inhalte, Ziele und Termine werden individuell vereinbart.

§ 4 Zahlung und Zahlungsmodalitäten

4.1 Allgemeines
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot und ist
vor Beginn der Leistungserbringung zu entrichten, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

4.2 Ratenzahlung bei Laufzeitverträgen
Bei Laufzeitverträgen (z. B. 1, 2 oder 3 Monate) kann die Zahlung in monatlich gleichhohen Raten
erfolgen. Die Ratenhöhe bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit konstant, unabhängig vom
tatsächlichen Startdatum. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss fällig, die weiteren Raten jeweils zum
Monatsbeginn.

4.3 Verzug und vorzeitige Fälligkeit
Gerät die Klient*in mit einer Rate mehr als 14 Tage in Verzug, wird die gesamte noch offene
Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter behält sich vor, bei Zahlungsverzug
Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

4.4 Widerrufsrecht bei Online-Verträgen und Personal Trainings
Verbraucher*innen steht bei Online-Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab
Vertragsschluss zu (§ 355 BGB). Die Widerrufsbelehrung erfolgt separat im Rahmen des
Vertragsabschlusses.
Die Klient*innen werden darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die
Dienstleistung vollständig erbracht hat und die Klient*in zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit
der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hat der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch der Klient*in bereits mit der Leistungserbringung
begonnen und erfolgt der Widerruf innerhalb der Frist, so ist die Klient*in verpflichtet, dem Anbieter
einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

4.5 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf folgendes Konto:
Olaf Henning – Consorsbank
IBAN: DE49701204008516940007
BIC: DABBDEMMXXX

4.6 Verfall und Rückerstattung von Einheiten
Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit (§ 5.5), sofern keine
Verlängerung gemäß § 5.6 erfolgt. Eine Verlängerung kann im Rahmen einer einmaligen Kulanzfrist
oder bei medizinisch indizierter Unfähigkeit mit qualifiziertem ärztlichem Attest gewährt werden. Eine
Rückerstattung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

Die folgenden Regelungen gelten für alle befristeten Vertragsmodelle mit festgelegter Trainingsanzahl.

5.1 Vertragsabschluss
Verträge werden befristet abgeschlossen.

5.2 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht für Verbraucher*innen (siehe Widerrufsbelehrung).

5.3 Kündigung durch Klient*innen
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche
Kündigung ist nur bei medizinischer Indikation mit qualifiziertem ärztlichem Attest möglich.

5.4 Kündigung durch Olaf Henning
Olaf Henning kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Vorauszahlungen werden in
diesem Fall anteilig erstattet.

5.5 Vertragsende
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

5.6 Trainingsverpflichtung bei festen Laufzeitmodellen
Sofern ein Vertragsmodell mit fester Coachinganzahl vereinbart wurde (z. B. 8 Coachings in 2 Monaten),
sind diese Einheiten innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zu absolvieren.
Trainerseitige Abwesenheiten (z. B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung) verlängern die Frist zur
Absolvierung der Einheiten automatisch um die Dauer der Nichtverfügbarkeit. In begründeten
Ausnahmefällen auf Seiten der Klient*innen (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle, beruflich bedingte
Aufenthalte außerhalb eines Umkreises von 25 km rund um Seddiner See) kann eine einmalige
Kulanzfrist von bis zu vier Wochen zur Nachholung der Einheiten gewährt werden. Eine private
Urlaubsreise stellt keinen Ausnahmefall für Klient*innen dar.
Eine darüber hinausgehende Fristverlängerung zur Absolvierung der Einheiten ist ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt eine medizinisch eindeutig begründete Kontraindikation gegen Coaching vor, die
durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachgewiesen wird. Ein Attest zur Coachingunfähigkeit muss
eine konkrete medizinische Notwendigkeit zur vollständigen Coachingpause enthalten, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung, warum Coaching vorübergehend nicht möglich oder
kontraindiziert ist.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests führt nicht automatisch zu einer Fristverlängerung. Olaf Henning
prüft die medizinische Begründung des Attests unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher
Leitlinien sowie der individuellen gesundheitlichen Situation. Eine Fristverlängerung zur Nachholung
der vereinbarten Einheiten wird nur gewährt, wenn eine eindeutig medizinisch begründete
Kontraindikation gegen Coaching vorliegt, die eine Teilnahme am Coaching auch unter fachkundiger
Anleitung ausschließt. Die Dauer des Vertrags bleibt wie vereinbart. Wenn Einheiten ausfallen, kann
sich nur die Zeit zur Nachholung verschieben – der Vertrag selbst wird dadurch nicht verlängert.

§ 6 Verhinderung und Ausfall
6.1 Absagen durch Klient*innen müssen spätestens 12 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei späterer
Absage wird die Einheit voll berechnet.
6.2 Bei Ausfall von Coachingeinheiten durch Olaf Henning (z. B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung) wird
ein Ersatztermin angeboten. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt grundsätzlich bestehen. Sollte es innerhalb der regulären Laufzeit nicht möglich sein, die ausgefallenen Einheiten nachzuholen, wird die
Frist zur Absolvierung dieser Einheiten entsprechend verlängert. Die Verlängerung bezieht sich
ausschließlich auf die Nachholung der durch Olaf Henning ausgefallenen Einheiten und stellt keine
Verlängerung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses dar. Die Fristverlängerung orientiert sich am Zeitraum der Nichtverfügbarkeit und kann im Einzelfall angepasst werden bis alle ausgefallenen
Einheiten vollständig nachgeholt wurden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit aufgrund von
Klient*innenseite ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich in § 5.6 geregelt.
6.3 Bei technischen Problemen bei Online-Sessions wird ein Ersatztermin vereinbart.

§ 7 Haftung
7.1 Olaf Henning haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Olaf Henning bei
fahrlässiger Pflichtverletzung gemäß § 823 BGB.
7.3 Klient*innen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn und während der
Vertragslaufzeit mitzuteilen.
7.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder
gesundheitliche Folgen ist ausgeschlossen.
7.5 Olaf Henning verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Rhion Versicherung AG,
Postfach 10 12 49, 41412 Neuss. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung umfasst die
Europäische Union sowie weltweite Leistungen.

§ 8 Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur
Vertragserfüllung verwendet.
8.2 Die Daten werden auf Wunsch oder spätestens 24 Monate nach der letzten gebuchten Einheit
gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.3 Es gilt die Datenschutzerklärung von Olaf Henning.

§ 9 Obliegenheiten der Klient*innen
9.1 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig vom durch Olaf Henning zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck sind Klient*innen
verpflichtet, den Gesundheitszustand – sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Olaf Henning –
durch eine Ärzt*in überprüfen zu lassen und das Ergebnis persönlich, offen und wahrheitsgemäß mit
Olaf Henning zu besprechen.
Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachärzt*innen über
eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

§ 10 Sonstige Kosten
Bei Produktkauf im Auftrag bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Olaf Henning.

§ 11 Geheimhaltung und Loyalität
11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie personenbezogene Informationen.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen negative öffentliche
Äußerungen über die jeweils andere Partei.

§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Potsdam, sofern die
Klient*innen keine Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB sind. Für Verbraucher*innen gilt der
gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz der jeweiligen Klient*in.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
12.4 Olaf Henning nutzt für die Vertragserfüllung eine ladungsfähige Geschäftsadresse über IP-
Management. Die Rechnungsstellung erfolgt ggf. von einer abweichenden Anschrift.

Stand: August 2025

AGB

Nach oben scrollen